Beitragsordnung
Der Vorstand des Vereins Sprachenmehr e. V. (nachfolgend kurz: „Verein“) hat am 22.09.2025 auf Grundlage des § 5 seiner Vereinssatzung die nachfolgende Beitragsordnung beschlossen:
Beitragsordnung
§ 1 Allgemeines
1. Die Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung.
2. Die Beitragsordnung regelt die Beitragsverpflichtungen der Vereinsmitglieder. Die Grundlage für diese Beitragsordnung findet sich in § 5 der Vereinssatzung.
3. Änderungen der Beitragsordnung können gem. § 5 der Satzung nur durch den Vorstand beschlossen werden. Die Änderungen müssen auf der nächsten Mitgliederversammlung bestätigt werden. Änderungen gelten grundsätzlich ab dem 01.01. des Folgejahres, sofern der Vorstand nichts anderes beschließt.
4. Im Falle von Widersprüchen zwischen dieser Beitragsordnung und der Satzung gilt vorrangig die Satzung des Vereins.
§ 2 Beitragsverpflichtung
1. Die Mitglieder des Vereins sind nach § 5 der Satzung verpflichtet, einen Beitrag zu leisten. Dieser Beitrag beträgt jährlich mindestens:
- für ordentliche Mitglieder, Mitgliedsbeitrag von 30 EUR;
- für fördernde Mitglieder, Zuwendung von 50 EUR.
Die Mitglieder können nach eigenem Ermessen einen höheren Betrag festlegen.
2. Ist ein Mitglied nicht in der Lage, den Beitrag in voller Höhe zu zahlen, kann das Mitglied einen Antrag auf Änderung der Modalitäten stellen. Der Antrag muss schriftlich gegenüber dem Vorstand erfolgen. Der geschäftsführende Vorstand kann den Beitrag ermäßigen, stunden oder erlassen.
3. Das Beitragsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
4. Die Beitragspflicht endet mit der Mitgliedschaft. Für das Kalenderjahr, in welchem die Mitgliedschaft endet, ist der volle Jahresbeitrag zu leisten. Eine Rückzahlung bereits geleisteter Beiträge erfolgt nicht.
§ 3 Beitragszahlung
1. Der Beitrag ist jährlich zum 31. Januar fällig. Eine gesonderte Beitragsrechnung erfolgt nicht.
2. Erfolgt der Vereinseintritt nach dem 31. Januar, ist der Beitrag für das laufende Beitragsjahr im Monat des Beginns der Mitgliedschaft zu zahlen. Für das laufende Beitragsjahr ist der volle Jahresbeitrag zu leisten. Eine Ermäßigung findet nicht statt.
3. Wird der Beitrag nicht fristgerecht geleistet, erfolgt eine Zahlungserinnerung. Erfolgt innerhalb von vier Wochen nach dieser Zahlungserinnerung keine Zahlung, erfolgt eine Mahnung. Diese ist mit Mahnkosten i. H. v. 10,00 EUR verbunden.
4. Der Beitrag wird von den Mitgliedern grundsätzlich selbstständig und fristgerecht auf das Beitragskonto überwiesen. Das Beitragskonto entspricht dem Vereinskonto.
§ 4 Beitragskonto
Die Beiträge sind auf folgendes Vereinskonto zu entrichten:
IBAN: DE31 8306 5408 0005 4941 50
BIC: GENO DEF1 SLR
§ 5 Inkrafttreten
Die Beitragsordnung wurde vom Vorstand am 22.09.2025 beschlossen und am 30.10.2025 auf der ordentlichen Mitgliederversammlung durch die Mitglieder des Vereins bestätigt. Damit tritt die Beitragsordnung rückwirkend zum 25.07.2024 in Kraft.
